DSGVO

PREISE:

VdEk = Verband der Ersatzkassen

Wir halten uns an die mit den Krankenkassen vereinbarten Vergütungssätze.
Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Bei Erwachsenen erheben wir eine Verordnungsgebühr je Heilmittelverordnung in Höhe von 10,-€ zzgl. 10 % der Behandlungskosten.

Diese Gebühr kassieren wir von Ihnen, da diese von den Krankenkassen bei unserer Vergütung abgezogen werden.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies ist von Ihrem Einkommen abhängig. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.

Primärkassen

Wir halten uns an die mit den Krankenkassen vereinbarten Vergütungssätze.
Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Bei Erwachsenen erheben wir eine Verordnungsgebühr je Heilmittelverordnung in Höhe von 10,-€ zzgl. 10 % der Behandlungskosten.

Diese Gebühr kassieren wir von Ihnen, da diese von den Krankenkassen bei unserer Vergütung abgezogen werden.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies ist von Ihrem Einkommen abhängig. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.

Privatpatienten

Wir halten uns an die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Preise für die einzelnen Abrechnungspositionen erhalten Sie
auf Wunsch von unseren Therapeutinnen.








Kontakt
Volker Schalber
Praxis für Logopädie
Orte:
64646 Heppenheim
Lorscher Str. 17
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 Volker Schalber - Praxis für Logopädie, Bergstraße, Bensheim, Heppenheim